Page 68 - Werdegang des Schwert-Bischofs
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Verschiedene Bestätigungen und Zeugnisse
• Bischof Nikolaus ist verheiratet und Vater von vier Kindern.
Auf diese Einwände ist wie folgt zu antworten:
• Sein Weihebischof und erst recht er selbst haben alle Schritte unter-
nommen, um mit Rom ins Reine zu kommen. Die ungeregelte Situa-
tion ist daher nicht ihnen, sondern vielmehr Rom anzurechnen, das,
ob berechtigt oder nicht berechtigt, für die Gesuchsteller kein Gehör
hatte.
• Seine Frau hat die schriftliche Zustimmung zu seiner Priesterweihe
gegeben, verbunden mit allen Konsequenzen, welche dies ein-
schliesst, insbesondere der totalen ehelichen Enthaltsamkeit.
In diesem Punkt folgt er den Spuren zahlreicher Priester und Bischöfe
des Altertums, angefangen selbst vom grössten Teil der Apostel (die
verheiratet waren und Familien hatten).
Ist denn GOTT wirklich gehalten, sich an eine Abmachung mit einer
hierarchischen Kirche zu halten, die mehr und mehr am Untergehen ist
und die eine falsche Autorität ausübt? Wäre er von Rom empfangen
worden, das verpflichtet ist, selbst den schlimmsten Sünder anzuneh-
men, und wäre seine Situation in Rom kanonisch geregelt worden, so
ist man allerdings versucht zu fragen, ob es denn besser um ihn stünde
angesichts der schwierigen Lage der heutigen Kirche.
Als Monsignore Franck, der Weihebischof von Bischof Nikolaus, in
Rom die Aufnahme in die katholische Kirche erbeten hat, und zwar
nach seiner totalen Bekehrung und Aufgabe aller seiner früheren Posi-
tionen in der schismatischen Kirche, hat man ihm Folgendes geantwor-
tet: „Wir haben schon einen Monsignore Lefèbvre, wir wollen keinen
zweiten.“
Denn Monsignore Franck hat den römischen Stellen erklärt: „Ich neh-
me zum Voraus alle Bedingungen, die Sie mir stellen, an, mit Ausnah-
me dieser einen, dass ich um keinen Preis die Tridentinische Messe auf-
gebe.“ In gleicher Situation hat sich Bischof Nikolaus befunden, der
sich dreimal an Rom wandte, um seine Situation zu normalisieren. Er
fand nicht einmal Gehör.
Wenn wir die Sache genau betrachten, ist der Fall Schneider in der
Substanz nicht viel anders als der von Monsignore Lefèbvre. Der eine
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