Die apostolische Sukzession

In fol­gen­dem gesam­melten Mate­r­i­al wer­den die ver­schiede­nen Sukzes­sion­slin­ien belegt, welche Bischof Hugh George DeWil­l­mott-New­man, Patri­arch von Glas­ton­bury in Gross­bri­tan­nien, auf sich vere­inigt. Eben­falls wird darin bestätigt, dass auf Erzbischof Maria Josef Thiesen von Köln über Alois Stumpfl diese Sukzes­sio­nen über­tra­gen wur­den. Eine weit­ere Kon­sekra­tion, die Thiesen sub con­di­tione vom alt-römisch-katholis­chen Bischof Thomas Tol­lenaar von Arn­hem am 04.11.1951 emp­fan­gen hat­te, bestätigt diesem unbe­stre­it­bar den Besitz der apos­tolis­chen Sukzes­sion der armenisch-unierten und anti­ochenis­chen Lin­ien. Der von Thiesen gewei­hte Bischof Johannes Brom kon­sekri­erte Ger­ar­dus Franck, unter Assis­tenz von Thiesen sowie der Bis­chöfe Bey­er und Smekal von Kiel, zum Bischof. Von Bischof Franck wurde ich zum Priester und am 24. August 1977 in Sit­tard (Nieder­lan­den) zum Bischof kon­sekri­ert.

Ver­lässliche Zeu­gen mein­er Bischof­swei­he gehören heute der von mir gegrün­de­ten Neuchris­ten-Vere­ini­gung an.

Zur besseren Über­sichtlichkeit haben wir alle gesicherten Sukzes­sionslisten in der Rei­hen­folge der Kon­sekra­tion der Bis­chöfe geord­net und von 1 bis 14 num­meriert.

In 14 ver­schiede­nen Lin­ien zeigen sich 7 Sukzes­sio­nen als gesichert, von denen nur lediglich eine apos­tolis­che Sukzes­sion für die Gültigkeit der Nach­folge der Apos­tel genügt. Im Anhang dazu die Über­sicht der 14 Lin­ien im Ver­gle­ich. Keine zusät­zliche Bestä­ti­gung besitzen wir für die in der “Cor­po­rate Reunio­n­is” genan­nten 3 Bis­chöfe anglikanis­ch­er Abstam­mung.

Der Ewige Wächter Roms – Niko­laus Schnei­der als Schweiz­er­gardist

Moss­mann, Lee und Sec­combe, denen eine dreifache Sukzes­sion bescheinigt wird, näm­lich: die griechisch-(byzantinische), die syrisch-mel­chi­tis­che und die römisch-katholis­che.

Den Angaben nach wur­den Moss­mann und Lee von der römisch-katholis­chen Kirche als gültig aufgenom­men. Somit wür­den diese Sukzes­sio­nen auf DeWil­l­mott-New­man und dessen Nach­fol­ger zutr­e­f­fen.

Wer an der Gültigkeit mein­er Wei­he aus irgendwelchen Grün­den Zweifel anbrin­gen möchte, dem empfehlen wir, die nach­fol­gend von F. W. Haack betonte “Sukzes­sion der reinen apos­tolis­chen Lehre” bei mir per­sön­lich zu prüfen.

Des Weit­eren ver­weisen wir auf ein von Mag. Hel­mut Deixler aus Wien am 13.12.1985 ver­fasstes kirchen­rechtlich­es Gutacht­en betr­e­f­fend der Gültigkeit mein­er Bischof­swei­he.